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OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bewährungsentscheidung: Günstige Prognose nach mehrjähriger Straffreiheit trotz Bewährungsbruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer günstigen Prognose für einen Verurteilten nach mehrjähriger Straffreiheit trotz Bewährungsbruchs i.R.e. Bewährungsentscheidung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05
Dem drohenden Widerruf der Reststrafe aus dem Urteil des Landgerichts Hechingen vom 17. Oktober 1996 und der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 16. April 2002 in Verbindung mit einem Urteil des Landgerichts Hechingen (dessen Datum und dessen Eintritt der Rechtskraft nicht mitgeteilt werden) kommt vorliegend im Hinblick auf die Wirkungen der Strafe (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB) besondere Bedeutung zu, da die Strafen, die danach zu vollstrecken wären, insgesamt über viereinhalb Jahre ausmachen (vgl. zur Berücksichtigung drohender Widerrufe aus anderen Verfahren bei der Strafzumessung OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825). - OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05
Dem drohenden Widerruf der Reststrafe aus dem Urteil des Landgerichts Hechingen vom 17. Oktober 1996 und der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 16. April 2002 in Verbindung mit einem Urteil des Landgerichts Hechingen (dessen Datum und dessen Eintritt der Rechtskraft nicht mitgeteilt werden) kommt vorliegend im Hinblick auf die Wirkungen der Strafe (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB) besondere Bedeutung zu, da die Strafen, die danach zu vollstrecken wären, insgesamt über viereinhalb Jahre ausmachen (vgl. zur Berücksichtigung drohender Widerrufe aus anderen Verfahren bei der Strafzumessung OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825). - OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98
Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05
Dem drohenden Widerruf der Reststrafe aus dem Urteil des Landgerichts Hechingen vom 17. Oktober 1996 und der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 16. April 2002 in Verbindung mit einem Urteil des Landgerichts Hechingen (dessen Datum und dessen Eintritt der Rechtskraft nicht mitgeteilt werden) kommt vorliegend im Hinblick auf die Wirkungen der Strafe (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB) besondere Bedeutung zu, da die Strafen, die danach zu vollstrecken wären, insgesamt über viereinhalb Jahre ausmachen (vgl. zur Berücksichtigung drohender Widerrufe aus anderen Verfahren bei der Strafzumessung OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).